Stellen Sie sich vor, auf Ihrem Schreibtisch liegt eine neue Akte aus dem Familiengericht. Sechshundert Seiten: Schriftsätze, Jugendamtsberichte, Protokolle, Briefe. Bevor Sie das erste Gespräch mit der Familie führen, müssen Sie wissen, was wann passiert ist und wer was gesagt hat. Das kostet Tage, und es ist Arbeit, die Sie eigentlich nicht für Ihre Fachlichkeit brauchen, sondern für die Ordnung.
Genau hier kann KI helfen. Aber in kaum einem Bereich ist die Grenze so wichtig wie bei Gutachten für Gerichte.
Die Grenze: Das Gutachten bleibt Ihres
Nach § 407a der Zivilprozessordnung müssen Sachverständige ihr Gutachten persönlich erstatten. Hilfspersonen dürfen mitarbeiten, müssen aber dem Gericht genannt werden, wenn es nicht nur um Hilfsdienste von untergeordneter Bedeutung geht. Kernstücke wie die Exploration dürfen nicht abgegeben werden.
Wie ernst Gerichte das nehmen, zeigt ein Beschluss des Landgerichts Darmstadt vom November 2025. Ein Sachverständiger hatte ein Gutachten in wesentlichen Teilen mit KI erstellt und das nicht offengelegt. Das Gericht setzte seine Vergütung auf 0 Euro fest. Dazu kamen inhaltliche Mängel: Die betroffene Person war gar nicht untersucht worden.
Die Botschaft ist klar. KI darf vorbereiten und ordnen. Bewerten, schlussfolgern und entscheiden müssen Sie selbst.
Wo KI sinnvoll entlastet
Akten erfassen und ordnen. Neue Unterlagen werden nach Dokumenttyp, Datum und Beteiligten sortiert. Am Ende steht eine Übersicht, die Ihnen zeigt, was in welcher Reihenfolge vorliegt.
Chronologie mit Seitenverweisen. Die KI erstellt eine Zeitleiste der Ereignisse. Jeder Eintrag verweist auf die Fundstelle in der Akte. So können Sie jede Aussage mit einem Klick prüfen, und Fehler fallen sofort auf.
Fristen und Wiedervorlagen. Abgabetermine, fehlende Unterlagen, offene Rückfragen an das Gericht: Alles landet automatisch in einer Übersicht, die Sie jeden Morgen kurz ansehen.
Diktate strukturieren. Sie sprechen nach einem Termin Ihre Notizen ein. Daraus entstehen geordnete Stichpunkte und To-dos, keine fertigen Bewertungen.
Schreibarbeit. Anschreiben, Terminbestätigungen und Formatierung des Gutachtens nach Ihren Vorlagen.
Was ausdrücklich nicht automatisiert wird
Diagnostische Einschätzungen, Prognosen, Risikobewertungen, Schlussfolgerungen und jede Entscheidung über Menschen bleiben vollständig bei Ihnen. Das ist nicht nur eine Frage des Gesetzes, sondern auch des Vertrauens: Das Gericht beauftragt Sie, nicht eine Software.
Auch der EU AI Act zieht hier eine Linie. KI-Systeme, die Gerichte bei der Bewertung von Sachverhalten unterstützen sollen, gelten als Hochrisiko-Anwendungen mit strengen Pflichten. Diese Pflichten gelten nach der Änderung durch den sogenannten Digital Omnibus ab Dezember 2027. Rein organisatorische Unterstützung fällt nicht darunter, solange sie Ihre fachliche Beurteilung nicht ersetzt.
Sensible Daten bleiben im Haus
Gerichtsakten und Explorationsnotizen gehören zu den sensibelsten Daten überhaupt. Deshalb laufen KI-Modelle für diese Arbeit am besten lokal, also auf einem Rechner in Ihrer Praxis. Kein Wort verlässt das Haus, keine Akte wandert in eine Cloud.
Unser Rat: Klären Sie vorab mit dem auftraggebenden Gericht oder Ihrem Berufsverband, wie Sie den Einsatz von Hilfswerkzeugen offenlegen. Ein offener Satz im Gutachten schafft mehr Vertrauen als jede Technik. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Ein ruhiger erster Schritt
Viele Sachverständige beginnen mit einem einzigen Baustein, zum Beispiel der Chronologie mit Seitenverweisen für neue Akten. Sie prüfen die Ergebnisse ein paar Wochen lang Seite für Seite. Erst wenn das zuverlässig funktioniert, kommt der nächste Schritt.
Wenn Sie wissen möchten, welche Vorarbeiten in Ihrer Praxis am meisten Zeit kosten, sprechen wir gern im kostenlosen Erstgespräch (30 Minuten) darüber.
Quellen
- LG Darmstadt, keine Vergütung für ein nicht offengelegtes KI-Gutachten: Legal Tribune Online, IHK Schwerin
- Hilfspersonen und Exploration: LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 18.05.2022
- Neue Fristen im EU AI Act: Haufe, „Digital Omnibus: Was ändert sich an der KI-Verordnung?“